Aktuelle Informationen

Liebe Sorgeberechtigten,


hier finden Sie die aktuellsten Informationen und Formulare zur Schulorganisation, zum Nachlesen und Ausdrucken.

Information zur Krankmeldung und Unterrichtsbefreiung

Sollte Ihr Kind aus einem triftigen Grund (Krankheit/Arztbesuch) die Schule nicht besuchen können, muss die Schule informiert werden. Das muss am 1. Tag telefonisch erfolgen. Wenn Sie uns nicht erreichen, sprechen Sie bitte auf unseren Anrufbeantworter oder schreiben eine E-Mail.

 

Am Ende der Fehlzeit ist eine schriftliche Entschuldigung erforderlich. Ab dem 3. Tag wird die Schule ein ärztliches Attest einfordern.

 

Bleibt Ihr Kind des Öfteren der Schule fern, benötigen wir jedes mal ein ärztliches Attest, dieses legen Sie bitte bei der/dem KlassenlehrerIn vor. Legen Sie Arztbesuche bitte möglichst auf die Nachmittage.

 

Allgemein ist bei Krankheiten zu beachten, dass andere SchülerInnen, Lehrkräfte und pädagogische MitarbeiterInnen nicht angesteckt werden.

 

Bei Läusebefall darf Ihr Kind ausschließlich mit einem ärztlichen Attest die Schule besuchen.

 

Eine Beurlaubung kann in dringenden Fällen gewährt werden. Sie muss schriftlich beantragt und begründet werden. Diese wird seitens der Schule oder des Landesschulamtes genehmigt.

 

Ich muss Sie davon in Kenntnis setzen, dass das Fernbleiben von der Schule gegen § 36 des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt verstößt und nach § 84 des Schulgesetzes eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Nach § 43 des Schulgesetzes sind Sie als Sorgeberechtigte/r für die Einhaltung der Schulpflicht verantwortlich. Das Landesschulamt geht davon aus, dass die Schulferien lang genug sind, um Urlaub verbringen zu können.

Mitteilung des Essensanbieters "VielfaltMenü"

Liebe Sorgeberechtigten,

 

ich bitte Sie folgendes Schreiben des Essensanbieters "VielfaltMenü" zur Kenntnis zu nehmen. Es handelt sich hierbei um ein Informationsschreiben zur Menüreduzierung.

 

Informationsschreiben




Datenschutzerklärung