Aktuelle Informationen

Liebe Sorgeberechtigte,


hier finden Sie die aktuellsten Informationen und Formulare zur Schulorganisation, zum Nachlesen und Ausdrucken.

Information zur Krankmeldung und Unterrichtsbefreiung

Sollte Ihr Kind aus einem triftigen Grund (Krankheit/Arztbesuch)

die Schule nicht besuchen können, muss die Schule informiert werden.


Das hat unbedingt am 1. Tag des Fehlens bis 7:00 Uhr

unter der Nummer 0345 - 8048887 telefonisch zu erfolgen.

Wenn Sie uns nicht erreichen, sprechen Sie bitte auf unseren Anrufbeantworter

oder schreiben Sie eine E-Mail: krankmeldung@sos-keller.bildung-lsa.de

 

Am Ende der Fehlzeit ist eine schriftliche Entschuldigung erforderlich.

Hierfür verwenden Sie bitte jeweils diesen Vordruck:

entschuldigung.pdf


Ab dem 3. Tag des Fehlens wird die Schule ein ärztliches Attest einfordern.

 

Bei häufigerem Fernbleiben Ihres Kindes von der Schule,

benötigen wir jedes Mal ein ärztliches Attest, welches Sie bitte der Klassenlehrerin bzw. dem Klasssenlehrer geben.

Legen Sie Arztbesuche bitte möglichst auf die Nachmittage.

 

Allgemein ist bei Krankheiten zu beachten, dass andere SchülerInnen, Lehrkräfte und pädagogische MitarbeiterInnen nicht angesteckt werden.

 

Nach Läusebefall und Krätze darf Ihr Kind ausschließlich mit einem ärztlichen Attest die Schule wieder  besuchen.


In diesem Leitfaden finden Sie ausführlichere Informationen:

leitfaden_bei_erkrankungen_von_kindern_schule_des_lebens_helen_keller.pdf

 

Eine Beurlaubung kann in dringenden Fällen gewährt werden.

Sie muss schriftlich beantragt und begründet werden.

Diese wird seitens der Schule oder des Landesschulamtes genehmigt.

 

Ich muss Sie davon in Kenntnis setzen,

dass das nicht entschuldigte Fernbleiben von der Schule

gegen § 36 des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt verstößt und

nach § 84 des Schulgesetzes eine Ordnungswidrigkeit darstellt.


Nach § 43 des Schulgesetzes sind Sie als Sorgeberechtigte/r für die Einhaltung der Schulpflicht verantwortlich. Das Landesschulamt geht davon aus, dass die Schulferien lang genug sind, um Urlaub verbringen zu können.

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