Kurz und bündig (?)

Die Schülerbeförderung ist die gesetzlich geregelte Organisation und Finanzierung des Schulwegs für Schülerinnen und Schüler zwischen ihrem Wohnort und der Schule. Anspruch auf kostenlose Beförderung oder Fahrkostenerstattung hängt meistens von der Schulform und der Länge des Schulwegs ab. 

Wie wird das umgesetzt?

Es gibt zwei Hauptwege, wie die Kommunen den Transport regeln:

  1. Öffentlicher Nahverkehr (ÖPNV): Schüler erhalten ein Schulticket (oder das Deutschlandticket Schule), um reguläre Busse und Bahnen zu nutzen.
  2. Freigestellter Schülerverkehr (FSV): Spezielle Schulbusse, Kleinbusse oder Taxis, die nur für den Schülerverkehr eingesetzt werden (oft in ländlichen Regionen oder für Förderschulen).

Kostenerstattung: Wenn kein Bus fährt, können Eltern die Auslagen (oder private Fahrtkosten) bei der Behörde beantragen und zurückbekommen.

Wer bezahlt das?

Die Schülerbeförderung ist Ländersache und wird von den Landkreisen und kreisfreien Städten als kommunale Aufgabe organisiert. Ob und wie viel Eigenanteil (Selbstbehalt) Eltern zahlen müssen, entscheidet die jeweilige regionale Satzung. In vielen Fällen ist der Transport bis Klasse 10 komplett kostenfrei.

https://halle.de/serviceportal/dienstleistungen/leistung/schuelerbefoerderung-erstattung-der-kosten-beantragen/183697