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Kurz und bündig (?)
ländlichen Regionen oder für Förderschulen). Kostenerstattung: Wenn kein Bus fährt, können Eltern die Auslagen (oder private Fahrtkosten) bei der Behörde beantragen und zurückbekommen. Wer bezahlt das? Die Schülerbeförderung ist Ländersache und wird von den Landkreisen und...
http://www.sos-keller.bildung-lsa.de/schulorganisation/schuelerbefoerderung/#part2032